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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig nur für den WEB-Shop der
Anft Kunstgießerei e. K.
Inh. Josef Volmer
Leinenweberstraße 2
48317 Drensteinfurt


§ 1. Allgemeines

Der Auftraggeber erkennt die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kunstgießerei Anft e. K. für die gesamte Geschäftsbeziehung als allein maßgebend an. Der Auftraggeber verzichtet mit Erteilung des Auftrages, auf die Geltendmachung etwaiger eigener Einkaufsbedingungen,die auch nicht durch schweigen oder Lieferung der Kunstgießerei Anft e. K. Vertragsinhalt werden.

§ 2. Geltungsbereich

Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich, aufgrund dieser Geschäftsbedingungen in Deutschland. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Es gilt deutsches Recht. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen, juristischen Personen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und bei öffentlich rechtlichen Sondervermögen, gilt für Klagen, der Gerichtsstand am Hauptsitz der Kunstgießerei Anft e. K. als vereinbart. Soweit Ansprüche der Kunstgießerei Anft e. K. nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Verbrauchern nach deren Wohnsitz.

§ 3. Angebot und Vertragsabschluss 

Unsere Angebote sind nur für eine angemessene Frist gültig und frei bleibend. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Eine Bestellung in jedweder Form ist ein bindender Auftrag. Wir können diesen Auftrag nach unserer Wahl innerhalb von vier Wochen annehmen, durch Zusendung der Auftragsbestätigung, oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesandt wird. Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von drei Tagen nach Auftrags- bzw. Zahlungseingang, wobei Liefertermine nur dann gültig sind, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Der Käufer prüft den Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigungen und hat eventuelle Unstimmigkeiten sofort zu beanstanden, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche.

§ 4. Auftragsänderungen, Sonderteile

Auftragsänderungen vor oder nach Erhalt der Auftragsbestätigung können wir nur berücksichtigen, wenn dadurch anfallende Mehrkosten vom Käufer übernommen werden und eine ausreichende Verlängerung der Lieferzeit zugebilligt wird. Änderungen und Abweichungen in der Ausführung eines Auftrages sind unsererseits zulässig, wenn sie aus technischen Gründen notwendig sind.Von uns für die Herstellung von Sonderteilen angefertigte Werkzeuge, Einrichtungen, Kokillen, Modelle usw. bleiben stets unser Eigentum und können nicht herausgegeben werden, auch wenn vom Käufer ein Werkzeugkosten Anteil bezahlt wurde. Zur Annahme von Anschlussaufträgen sind wir nicht verpflichtet.

§ 5. Preise

Es gelten die Preise vom Tag der Bestellung in Euro. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer, sie gelten ab Werk und sind stets frei bleibend. Eine Erhöhung der Werkstoff preise und Löhne oder Kosten für Fremdarbeiten und -teile sowie nachträgliche, im Preis nicht berücksichtigte Abgaben berechtigen uns zu einer verhältnismäßigen Preiserhöhung.

Bei Bestellung einzelner Beschläge, insbesondere solcher mit Sondermaßen oder in besonderen Ausführungen, behalten wir uns vor, Mindermengenzuschläge zu berechnen.

Soweit wir auf Notierungen unserer Kataloge Rabatte einräumen, besteht auf deren Gewährungen und Höhe kein Rechtsanspruch. Das gilt auch für einmal gewährte Sonder- oder Mengenrabatte oder Sonderpreise. Wir behalten uns die jederzeitige Änderung unserer Preise und Rabatte entsprechend der Kostenlage vor. Bei Bestellungen unter 100,- Euro entfällt jeglicher Rabatt zum wenigstens teilweisen Ausgleich der Bearbeitungskosten. Bei Bestellungen und Aufträgen, die nicht innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss ausgeführt werden sollen, sind wir berechtigt, die am Tage der Lieferung gültigen Preise in Rechnung zu stellen.

§ 6. Versandkosten, Versand, Verpackung 

Unsere Lieferungen kommen in der Regel per Paket Dienst. Die Art und Weise der Versandes liegt ausschließlich in der Entscheidung des Verkäufers. Wir liefern ab einem Rechnungswert von 300.00 € (beliebig sortiert, jedoch in einer Lieferung) Frachtkosten frei innerhalb Deutschlands. Bei Aufträgen unter 300.00 € berechnen wir 8,20 € anteilige Frachtkosten, die wir gleich mit auf die Rechnung setzen. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, und zwar nach unserem besten Ermessen ohne Verpflichtung für billigste und sicherste Verfrachtung. Verpackung wird berechnet und nicht zurückgenommen. Bei unbeanstandeter Übernahme durch den Frachtführer gilt einwandfreie Verpackung als nachgewiesen.

§ 7. Liefertermine, Leistungsverzug und Leistungsstörungen 

Liefer- und Leistungstermine sind nur dann für die Kunstgießerei Anft e. K. verbindlich, wenn sie ausdrücklich bestätigt werden. Gerät die Kunstgießerei Anft e. K. mit einer Leistung in Verzug, so ist zunächst eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu gewähren. Fällt die Durchführung eines Auftrages aus höheren Gründen aus, die die Kunstgießerei Anft e. K. nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen Rechnerausfall, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrages nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener Frist und für den Auftraggeber in zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch in vollem Umfang bestehen. Der Auftraggeber kann in diesem Fall den Ersatz von Verzugs schaden nicht geltend mach Abrufbestellungen gelten längstens bis zu 12 Monaten ab Datum unserer Auftragsbestätigung. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, die noch nicht abgerufenen Ware an den Käufer abzusenden und zu berechnen oder die hier lagernden Materialien nebst unseren Kosten- und Gewinnaufschlägen in Rechnung zu stellen. Falls der Versand oder die Bestellung auf Wunsch des Kunden verzögert wird, so kann, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft. Lagergeld in Höhe von 0,5% des Rechnungsbetrages pro angefangenen Monat berechnet werden. Dieses Lagergeld wird auf höchstens 5% begrenzt, wenn nicht nachweislich höhere Kosten entstanden sind.

§ 8. Widerrufs- und Rückgaberecht 

Der Käufer hat das Recht, seine Bestellung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf muss in Textform (z.B. Brief) oder durch Rückgabe der Ware erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Ware ist an folgende Adresse zu senden:

Kunstgießerei Anft e. K.
Inh. Josef Volmer

Leinenweberstraße 2
48317 Drensteinfurt

Tel.: +49 2508 99 75 02
Fax: +49 2508 99 75 01
e-Mai: info[at]anft-kunstguss.de 

Der Käufer ist bei Ausübung des Widerrufsrechtes zur Rücksendung der Ware verpflichtet. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe grundsätzlich die Kunstgießerei Anft e. K. Der Käufer ist verpflichtet, bei der Rücksendung die größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Dies gilt insbesondere für den gefahrlosen und sicheren Transport. Der Käufer trägt die Beweislast und Pflicht für den Bruchsicheren Versand. Die Kosten der Rücksendung sind bis zu einem Bestellwert von 60,- € vom Käufer zu tragen, es sei denn die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten. Sollte der Käufer beschädigte, nicht mehr original verpackte oder benutzte Ware zurücksenden, so berechtigt dies die Kunstgießerei Anft zu Ersatzansprüchen. Bei auf Wunsch des Käufers, veränderten und besonders angefertigten Waren, besteht ein Widerrufs recht nicht. Im Falle eines Widerrufs werden bereits geleistete Zahlungen zurück gewährt. Der Betrag wird auf das Konto des Käufers überwiesen oder der Käufer erhält einen Verrechnungsscheck.

§ 9. Zahlungsweise

Erst-und Privatkunden zahlen grundsätzlich per Vorkasse zu Gunsten der Kunstgießerei Anft e. K. Rechnungen sind ohne Abzug einundzwanzig Tage nach Rechnungsdatum fällig, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die Hereingabe von Wechseln bedarf der Zustimmung der Kunstgießerei Anft e. K. deren Spesen und Kosten gehen voll zu Lasten des Käufers. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Zinsen, mindestens 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers ist die Kunstgießerei Anft e. K. unbeschadet sonstiger Rechte befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung.

§ 10. Gewährleistung und Haftung

Die Gewährleistungsfrist beträgt für Verbraucher zwingend insgesamt 24 Monate, bei gewerblichen Kunden haben wir dieses Gewährleistungsrecht auf zwölf Monate verkürzt. Zu Gunsten von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB wird innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe angenommen, dass ein Mangel an der Sache schon bei der Übergabe (juristisch: Gefahrübergang) bestanden hat. Für das Vorliegen des Mangels ist jedoch weiterhin der Käufer nachweispflichtig.Bei Käufern, die den Kauf anlässlich der Ausführung ihres Gewerbes tätigen, gilt diese Regelung nicht. Bei einem Mangel der von uns gelieferten Ware sind wir nach Wahl zur Beseitigung des Mangels oder einer Ersatzlieferung berechtigt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder von Kaufvertrag zurücktreten. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Käufers, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht der Kunstgießerei Anft e. K. beruht. In letzterem Fall ist die Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Sofern eine Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der gelieferten Ware gegeben wurde, richtet sich die Haftung nach dem Inhalt der Garantie. Bei notwendigen Rücksendungen der Ware muss die Ware frei Haus vom Kunden geliefert werden. Etwaige ausgelegte Fracht- und Porto kosten werden erstattet. Unfrei-Sendungen werden grundsätzlich nicht angenommen.

§ 11. Eigentumsvorbehalt

Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegenüber dem Käufer zustehenden Ansprüche. Wird die gelieferte Ware durch den Käufer zu einer neuen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns. Ein Eigentumserwerb des Käufers nach § 950 BGB ist ausgeschlossen. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten und der anderen Waren zur Zeit der Verarbeitung. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Eine Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im gewöhnlichem Geschäftsgang ist nur dem Besteller gestattet, der Wiederverkäufer ist. Der Käufer tritt seine Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware schon jetzt in dem Betrag an uns ab, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht. Erfolgt der Weiterverkauf zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis, so tritt der Käufer schon jetzt seine Forderung aus dem Weiterverkauf in dem Betrage an uns ab, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht. Wird Vorbehaltsware, die in unserem Miteigentum steht weiterverkauft, so tritt der Käufer schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf in dem Betrage an uns ab, der unserem Anteilswert am Miteigentum entspricht. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt den ihm gegen den Dritten oder gegen den, den es angeht, erwachsenden Vergütungsanspruch in dem Betrage an uns ab, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht. Steht die Vorbehaltsware in unserem Miteigentum, so erstreckt sich die Abtretung auf den Betrag, der unserem Anteilswert am Miteigentum entspricht. Steht dem Käufer ein Anspruch auf Bestellung einer Sicherungshypothek nach § 648 BGB zu, so geht dieser Anspruch in der bezeichneten Höhe auf uns über. Wert der Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen ist der Wert unserer Gesamtforderung zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 20%. Den Rang eines abgetretenen Teilbetrages im Rahmen der dem Käufer erwachsenden Gesamtforderung bestimmen wir. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder zum Einbau nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderungen (Werklohnforderungen oder sonstige Vergütungsansprüche) gemäß Absatz 3 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware (einschließlich ihrer Verpfändung und Sicherungsübereignung) und zu anderen Verfügungen über die Forderungen, die er gemäß Absatz 3 an uns abgetreten oder abzutreten hat (einschließlich ihrer Abtretung, Sicherungsabtretung und Verpfändung), ist der Käufer nicht berechtigt. Wir ermächtigen den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf (der Werklohnforderungen oder sonstigen Vergütungsansprüche). Von unserer eigenen Einziehungsbefugnis werden wir keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Auf Verlangen hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Wir werden hiermit ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung im Namen des Käufer anzuzeigen. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet. Mit der vollen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung geht das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Käufer über. Zugleich erwirbt der Käufer die Forderungen, die er zur Sicherung unserer Ansprüche nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen an uns abgetreten hat.

§ 12. Patente und Urhebereht

Bei Anfertigungen von Produkten durch die Kunstgießerei Anft e. K. nach Angaben, Mustern, Modellen oder Zeichnungen und Entwürfen des Kunden sind diese für die Ordnungsmäßigkeit in Bezug auf das Patent-, Gebrauchs- und Geschmacksmusterrecht sowie das Urheberrecht selbst verantwortlich. Für alle Aufträge, in diesem Zusammenhang, stellen die Kunden, die Kunstgießerei Anft e. K. von eventuellen Haftungen frei.

§ 13. Datenschutz

Die mit der Bestellung des Käufers übermittelten Daten werden im Zusammenhang mit der Abwicklung des Vertrages bearbeitet und gespeichert. Die Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, außer dies ist zur Vertragsabwicklung notwendig. Für eigene Marketingzwecke werden die Daten des Käufers nur nach Zustimmung des Käufers genutzt. Der Kunde kann seine Einwilligung jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufen. Die Datenschutzpraxis steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz sowie dem Teledienstdatenschutzgesetz.

§ 14. Erfüllungsort und anwendbares Recht

Erfüllungsort ist Drensteinfurt, und der sich daraus ergebende Gerichtsstand Ahlen in Westfalen. Es gilt ausschließlich das recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen. Im Verkehr mit Endverbrauchern ist auch das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar, sofern es sich zwingend um Verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.

Stand: 1. Januar 2007